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Disclosure Requirements – German

Methode zur Offenlegung

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Jazz Pharmaceuticals (nachfolgend „das Unternehmen“ genannt) legt seine gesamten geldwerten Leistungen an HCPs (Healthcare Professionals [Fachkräfte im Gesundheitswesen]) und HCOs (Healthcare Organisations [Gesundheitsorganisationen]) gemäß dem Transparenzkodex (nachfolgend „Kodex“ genannt) des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. offen. Dieses Dokument fasst den Ansatz zusammen, den das Unternehmen zur Berechnung der aufgeführten Zahlen verwendet.

Definitionen:

1. HCOs

Um der Offenlegungspflicht gemäß dem Kodex nachzukommen, hat das Unternehmen HCOs definiert, um alle Krankenhäuser, CCGs (Clinical Commissioning Groups), Praxen von GP (General Practitioner) sowie andere Arbeitsstätten von HCPs, in denen HCPs Patienten behandeln oder entsprechende Beratungs- bzw. Managementdienstleistungen im Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten anbieten, zu bündeln. Zudem umfasst die Definition von HCOs auch medizinische Gesellschaften (auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene) und alle „Netzwerke“ der Verbände von HCPs.

Privatunternehmen wie medizinische Ausbildungseinrichtungen oder Leiharbeitsunternehmen, die Pflegekräfte beschaffen, sind nicht in die Definition der HCOs einbezogen, insbesondere solche Privatunternehmen, in denen die Mehrheit der Mitarbeiter keine HCPs sind. Weitere Informationen dazu finden Sie im nachfolgenden Abschnitt „HCPs“.

2. HCPs

Um der Offenlegungspflicht gemäß dem Kodex nachzukommen, hat das Unternehmen alle Mitarbeiter des nationalen Gesundheitssystems, unabhängig von ihrer beruflichen Stellung, unter dem Begriff HCPs gebündelt. Im Rahmen der Offenlegung berücksichtigt das Unternehmen zudem alle qualifizierten HCPs. Dazu zählen alle Personen, die über eine entsprechende Berufszulassung in Deutschland verfügen. Da die berufliche Stellung eines HCP keinerlei Einfluss auf die Offenlegungspflichten hat, werden auch pensionierte HCPs miteinbezogen.

Sofern es sich bei den HCPs um direkte und ausschließliche Mitarbeiter des Unternehmens handelt, werden ihre Gehälter und Leistungen nicht offengelegt.

Bitte beachten Sie, dass HCPs das Recht haben, die individualisierte Offenlegung zu widerrufen (siehe unten).

Kategorien der Offenlegung

  • Spenden und Fördermittel – Spenden und Fördermittel für HCOs zur Unterstützung des Gesundheitswesens, einschließlich Spenden und Fördermittel (sowohl in Form von Bargeld als auch Sachleistungen) an Institutionen, Organisationen und Verbände, die sich aus HCOs zusammensetzen und/oder die Gesundheitsdienstleitungen bereitstellen.
  • Kostenzuschüsse für Veranstaltungen – Kostenzuschüsse für Veranstaltungen von HCOs oder Dritten, einschließlich Sponsoring zur Teilnahme von HCPs an Veranstaltungen, darunter:
    • Teilnahmegebühren
    • Sponsoringverträge mit HCOs oder Dritten, die von der HCO zur Durchführung der Veranstaltung beauftragt werden
    • Reise- und Übernachtungskosten
  • Kosten im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen und/oder geldwerten Leistungen, die sich aus oder im Rahmen eines Vertrags zwischen dem Unternehmen und Institutionen, Organisationen oder Verbänden der HCPs ergeben, gemäß dem solche Institutionen, Organisationen oder Verbände dem Unternehmen Dienstleistungen bereitstellen (oder andere Kosten, die nicht in den genannten Kategorien aufgeführt sind). Kosten und geldwerte Leistungen (z. B. verbundene Aufwendungen, die erstattet oder im Auftrag der Institutionen, Organisationen oder Verbände der HCPs gemäß dem Beratungsvertrag bezahlt wurden) werden als zwei separate Posten offengelegt.

Datenschutz

In Übereinstimmung mit den jeweils gültigen Gesetzen, Regeln, Bestimmungen und Anforderungen bezüglich Datenschutz und Datensicherheit personenbezogener Daten (gemäß der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG oder jeglicher Nachfolgegesetze), ist das Unternehmen verpflichtet, die Genehmigung der jeweiligen Einzelperson vor der Offenlegung der personenbezogenen Daten, wie beispielsweise einzelne geldwerte Leistungen, einzuholen. Das Unternehmen hat alle Anstrengungen zu unternehmen, um die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

Sofern keine Genehmigung eingeholt wurde oder ein HCP die Genehmigung verweigert hat, muss das Unternehmen die Gesamtausgaben in der jeweiligen Kategorie der Offenlegung als einen aggregierten Betrag in einer separaten Bilanzposition ausweisen.

R&D

Alle Zahlungen im Bereich R&D (Research and Development [Forschung und Entwicklung]) werden in Übereinstimmung mit dem Kodex als aggregierter Betrag offengelegt.

Währung

Sofern Zahlungen in einer anderen Währung als dem Euro erfolgt sind, entspricht der Wechselkurs, der an dem Tag der Umrechnung galt, exakt dem Betrag in Euro. Alle Offenlegungen werden in der lokalen Währung und die Gesamtbeträge in der jeweiligen Kategorie in Euro ausgewiesen. Die Gesamtbeträge in Euro werden anhand des Wechselkurses berechnet, der an dem Tag der Zahlung galt (http://www.xe.com/). Je mehr wesentliche Wechselkursschwankungen während des Zeitraums der Berichterstattung stattgefunden haben, desto größer sind die Abweichungen.

Steuern

Das Unternehmen legt die geldwerten Leistungen als Nettobeträge offen (d.h. ohne Mehrwert- oder Abzugssteuer, außer dies ist anhand der Finanzsysteme des Unternehmens nicht möglich).

Berichtszeitraum

Es besteht eine unvermeidliche Verzögerung zwischen dem Datum, an dem die Zahlung durch das Unternehmen bewilligt wird, und dem Datum, an dem die Zahlung erfolgen kann. Das Unternehmen wird die Informationen zur jeweiligen Zahlung unter dem Datum offenlegen, an dem die Zahlung erfolgt ist und nicht unter dem Datum, an dem diese bewilligt wurde.

Mehrjährige Projekte

Bei mehrjährigen Projekten gibt das Unternehmen den Zahlungsbetrag für das jeweilige Jahr an, in dem die Teilzahlung erfolgt ist. Aus diesem Grund wird ein auf zwei Jahre angesetztes Projekt, in dem mehrere einzelne geldwerte Leistungen in diesem Zeitraum erfolgt sind, in zwei zugehörigen Posten offengelegt, d.h. für jedes Kalenderjahr mit Angabe der geldwerten Leistung in dem jeweiligen Jahr.

Zahlungen für wohltätige Zwecke

Gelegentlich möchte ein HCP, der dem Unternehmen Dienstleistungen bereitgestellt hat, dass seine Vergütung zugunsten einer Wohltätigkeitsorganisation ausgezahlt wird. In der Regel untersagt das Unternehmen solche Transfers und tätigt solche Zahlungen direkt an den HCP. Sofern eine solche Zahlung im Ausnahmefall genehmigt wird, erfolgt die Offenlegung auf den jeweiligen HCP, der die Dienstleistung bereitgestellt hat.

Zahlungen an HCOs für bereitgestellte Dienstleistungen durch HCPs

Gelegentlich besteht eine HCO darauf, dass jegliche von ihren HCPs bereitgestellten Dienstleistungen nicht anhand eines Vertrags mit dem einzelnen HCP, sondern anhand eines Vertrags mit der HCO abgewickelt werden müssen.

Wenn das Unternehmen die vertragsmäßigen Dienstleistungen eines benannten HCP in Anspruch nimmt, wird die Vergütung des HCP in dem für den HCP vorgesehenen Bereich offengelegt. Die von der HCO erhobene „Verwaltungsgebühr“ wird als Gebühr für die Dienstleistung an das Unternehmen ausgewiesen.

Sofern der HCP keine zusätzliche Zahlung erhält (z. B. weil eine Versammlung im Rahmen der üblichen Arbeitszeit stattfindet), wird der volle vom Unternehmen bezahlte Betrag unter der jeweiligen HCO als eine Gebühr für die Dienstleistung offengelegt.

Privatunternehmen und verbundene Wohltätigkeitsorganisationen

Sofern ein HCP ein Privatunternehmen, eine Partnerschaft oder eine Wohltätigkeitsorganisation o. Ä. zum Zwecke des privaten Einkommens betreibt, werden die Zahlungen an diese Organisation im Rahmen der Offenlegung als direkte Zahlungen an den HCP aufgeführt.

Auch im Falle von Organisationen, bei denen die Mehrheit der Mitarbeiter oder Vertragsdienstleister HCPs sind, werden alle an solche Organisationen getätigten Zahlungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen einer benannten oder bestimmbaren Einzelperson als eine direkte Zahlung an den HCP offengelegt.

Zahlungen an Drittorganisationen für durch einzelne HCPs bereitgestellte Dienstleistungen

Das Unternehmen beauftragt regelmäßig Werbe- und PR-Agenturen für Dienstleistungen im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten. In manchen Fällen kann das Unternehmen einen einzelnen HCP für solch eine Dienstleistung beauftragen. Gemäß der Richtlinie des Unternehmens müssen solche Dienstleistungen von der beauftragten Dienstleistungsagentur an das Unternehmen offengelegt werden. Das Unternehmen weist alle durch die Dienstleistungsagentur an den einzelnen HCP erfolgten Zahlungen als direkte Zahlungen auf, die durch das Unternehmen an den jeweiligen HCP erfolgt sind.

Fördermittel für unabhängige Unternehmen zum Zwecke der medizinischen Ausbildung

Gelegentlich sucht das Unternehmen unabhängige Unternehmen auf, um Fördermittel für Projekte im Bereich der medizinischen Ausbildung bereitzustellen. Gemäß den Regelungen des Unternehmens im Hinblick auf solche Fördermittel, nimmt das Unternehmen keinerlei Einfluss auf die Einzelheiten solcher Projekte. Das Unternehmen hat keine Kenntnis darüber, ob oder welche HCPs in so einem Projekt involviert sind. Aus diesem Grund weist das Unternehmen geldwerte Leistungen im Rahmen solcher Projekte als Zahlungen an HCOs aus.

Zuschüsse für Veranstaltungen

Das Unternehmen weist alle an medizinische Verbände, HCOs etc. geleisteten Zahlungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen aus. Dazu zählt sowohl die direkte Förderung, wie beispielsweise Sponsoringkosten oder Aufbau eines Ausstellungsstands, als auch indirekte Förderung, wie beispielsweise Bereitstellung eines Logistikdienstleisters oder Übernahme von Teilnahmegebühren. Die Einzelheiten werden in der jeweiligen Bilanzposition aufgeführt.

Die Übernahme von Verpflegungskosten wird nicht ausgewiesen.

Alle Kosten in Bezug auf ausschließlich durch das Unternehmen organisierte Veranstaltungen werden nicht offengelegt, außer es handelt sich um Zahlungen an einzelne HCPs, die beispielsweise eine Dienstleistung als Referent anbieten.

Sponsoring von HCPs zur Teilnahme an Veranstaltungen

Das Unternehmen unterstützt die Teilnahme von HCPs an Veranstaltungen. Das Unternehmen legt die entsprechenden geldwerten Leistungen für die einzelnen Teilnehmer offen. Werden die Kosten nicht einzeln ausgeführt (z. B. die Kosten für den Transfer einer Gruppe von HCPs vom Flughafen zum Veranstaltungsort im Bus), wird der Gesamtbetrag anteilsmäßig für die jeweiligen Teilnehmer aufgeführt.

Die angegebenen Kosten umfassen Transport, Teilnahmegebühren und Unterbringung. Verpflegungskosten werden nicht ausgewiesen, sondern anhand von strengen Branchenrichtlinien geregelt.

Fördermittel für HCOs zur Teilnahme an medizinischen Veranstaltungen

Gelegentlich wird das Unternehmen von einer HCO nach einer finanziellen Unterstützung für die Teilnahme seiner Mitarbeiter an medizinischen Veranstaltungen angefragt. Wenn eine Zahlung direkt an eine benannte Einzelperson erfolgt ist, wird diese als eine direkte Zahlung an den benannten HCP offengelegt. Wenn dem Unternehmen die Namen der jeweiligen HCPs nicht bekannt sind, die solch eine Förderung erhalten haben, wird die finanzielle Unterstützung unter der benannten HCO ausgewiesen.

Internationale Zahlungen

Das Unternehmen betreibt internationale Geschäftsaktivitäten und ist in vielen Ländern der Welt tätig. Aus diesem Grund beauftragt es von Zeit zu Zeit HCPs und HCOs aus unterschiedlichen Ländern. Hierbei wird die Offenlegung in dem Land des Dienstleistungsempfängers von einem verbundenen Unternehmen von Jazz durchgeführt, das in dem jeweiligen Land ansässig ist oder dort gemäß den geltenden lokalen Gesetzen und Bestimmungen Geschäfte betreibt.

Von Jazz getätigte Zahlungen an lokale Organisationen im Ausland werden unabhängig von der Finanzierungsquelle lokal offengelegt.

Patientenorganisationen

Alle geldwerte Leistungen an Patientenorganisationen werden direkt auf der Website des Unternehmens unter Jazz Pharmaceuticals ausgewiesen.

Wenn die Zahlung an einen einzelnen HCP gerichtet ist, der mit der Patientenorganisation zusammenarbeitet, dann wird die Zahlung doppelt ausgewiesen. Zum einen wird die Zahlung an den HCP auf der lokalen Offenlegungsplattform für den HCP ausgewiesen. Zum anderen wird das gesamte Projekt auf der Website des Unternehmens unter der Patientenorganisation ausgewiesen.

Partner des Unternehmens

Als ein unabhängig kotiertes Unternehmen, legt das Unternehmen alle Zahlungen offen, die direkt von den Bankkonten des Unternehmens überwiesen wurden und in den Firmenunterlagen im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs erfasst werden.

Das Unternehmen legt keine Zahlungen seiner Aktionäre oder anderer Interessengruppen offen, unabhängig davon, ob es sich um Einzelpersonen oder Unternehmen handelt.

Marketingprojekte mit anderen Unternehmen

Wenn das Unternehmen mit einem anderen Pharmaunternehmen ein Produkt vermarktet, führt das Unternehmen nur jene Zahlungen auf, die direkt von dem Bankkonto des Unternehmens überwiesen wurden und in den Firmenunterlagen im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs erfasst sind. Geldwerte Leistungen von seinen Marketingpartnern werden von den jeweiligen Organisationen separat offengelegt.